AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ef3e4284-b373-471a-9c84-ee450d33f54a) · Abgerufen am 19.08.2026 00:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ef3e4284-b373-471a-9c84-ee450d33f54a/

Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 DIN 14530-27 für die Feuerwehr Rosenberg

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Rosenberg, Rosenberg
Veröffentlicht
24.10.2024
Frist (Submission)
04.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 DIN 14530-27 auf einem passenden Fahrgestell mit zuschaltbarem Allradantrieb und mit Beladung für die Feuerwehr 73494 Rosenberg; aufgeteilt in drei Lose. Ausschreibung entsprechend DIN 14530-27, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung. LOS 1 Fahrgestell; LOS 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 3 Beladung.

Lose

3 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — LOS 1 Fahrgestell

Laufzeit
24 Monate

Los 2 — LOS 2 Aufbau

Laufzeit
30 Monate

Los 3 — LOS 3 Beladung

Laufzeit
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).