AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Radschnellverbindung R4 Radeberg - Dresden, Verfahren 2 - Bereiche mit Betroffenheiten DB und Ingenieurbauwerke
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Dresden
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- Frist (Submission)
- 15.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Dresden plant die Umsetzung einer Radschnellverbindung zwischen Radeberg und Dresden, für den Abschnitt 1 vom Bahnhof Dresden-Neustadt bis zur Langebrücker Straße. Ziel ist die Herstellung einer Radschnellverbindung entsprechend den "Hinweisen für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten" (FGSV, 2021) durch Umnutzung bestehender Verbindungen im Straßen- und Wegenetz sowie die Herstellung neuer Wegeverbindungen einschließlich der Herstellung von Ingenieurbauwerken. Gegenstand der geplanten Beauftragung sind Planungsleistungen der Objektplanungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke (Brücke und Wegeunterführung Eisenbahn) sowie der Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Besondere Leistungen. Die benötigten Planungsleistungen mit Fokus auf Verkehrsanlagenplanung und Umweltbelange werden von der Auftraggeberin parallel in einem separaten Vergabeverfahren (Vergabe-Nr. 2025-GB313-00008) ausgeschrieben. Für die Maßnahme werden Bundes-Fördermittel beantragt. Es sind die Kostenvorgaben des Fördermittelgebers einzuhalten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 20.04.2026
- Ende
- 31.12.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.