Netzersatzaggregat BEPO Dachau
KI Die Ausschreibung betrifft die Ertüchtigung der Stromversorgung und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit für die Bereitschaftspolizei in Dachau.
Stadt Buchen · Buchen (Odenwald) · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die Stadt Buchen (Odenwald) plant den Neubau der Jakob-Mayer-Grundschule, bestehend aus zwei Gebäuden (davon eines mit Teilunterkellerung), verbunden mit einem Verbindungsgang sowie die konstruktive und technische Umsetzung eines zukunftsfähigen und flexibel nutzbaren Schulkomplexes im Rahmen einer Generalunternehmer-Ausschreibung im 2- stufigem Vergabeverfahren. Das Projektgebiet befindet sich auf dem Turn-Heinrich-Platz auf den Flurstücken 2195 und 2195/2. Grundlage des Verfahrens ist die vorliegende Vorentwurfsplanung ohne vollständige TGA Planung, sowie die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus. Die Stadt Buchen beabsichtigt, die aktuelle Vorentwurfsplanung fortzuschreiben. Die aktuelle Planung sieht eine Holz-Hybrid-Bauweise vor. Die Stadt ist allerdings nicht auf eine Holz-Hybrid-Bauweise festgelegt. Die Konstruktion ist nach Konzept des Bieters frei wählbar. Eine Planungsoptimierung ist ausdrücklich gewünscht. Für das Neubauvorhaben liegen entsprechender Förderbescheid vor. Damit sind planerische, terminliche und finanzielle Abhängigkeiten verbunden, die das Projekt maßgeblich prägen. Die Nettogrundfläche umfasst insgesamt etwa 2.518 m². Die Inbetriebnahme des Neubaus ist spätestens bis zum Schulbeginn 2028/2029 (BW) vorgesehen. Der Auftraggeber sieht für das Projekt ein Budget von höchstens ca. 10,0 Mio. Euro (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto) vor. Es handelt sich um eine Kostenobergrenze, vgl. Abschnitt VIII dieses Leitfadens.
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„Die Auswahl des Bestbieters und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. §§ 119 Abs. 5 GWB, § 2 VgV i.V.m. § 3a EU Abs. 2 VOB/A).“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter im Angebotsformular angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 65 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
- Konstruktions- und Ausführungskonzept hinsichtlich der Konstruktion des Bieters sowie der Fassadenmaterialien (max. 3 Seiten DIN A4) - Ergänzende grafische und/oder schematische Darstellung der vor-geschlagenen Konstruktion des Bieters (max. 7 Seiten DIN A3)
Rahmenterminplan: - Schlüssige Ausarbeitung eines detaillierten Planungs-, Ausführungs- und Inbetriebnahmeterminplans inkl. Meilensteine der BQA (ca. 50-70 Vorgänge) - Realistischer Terminplan bis zum vorgegebenen Fertigstellungstermin und Inbetriebnahme zum Schuljahr 2028/29 (BW) - Darstellung der Vorgänge (z.B. Pufferzeiten, Abhängigkeiten) - Einplanung Zeitbedarf bis zur Einreichung des Bauantrags - Schlüssige Darstellung der Baustelleneinrichtung und der Baulogistik Baustelleneinrichtungsplan: Schlüssige Ausarbeitung von: - Managementkonzept der Baustelle als kurzer Erläuterungstext (max 2 Seiten DinA4) - Grafische Darstellung Bauablaufsplanung - Aufstellung und Ausarbeitungstiefe BE-Konzeption (z.B. Prozessschritte Bau) - inkl. Darstellung der Minimierung der Beeinträchtigung durch die Bautätigkeiten des GU für den Gesamtbereich der bestehenden Schule und deren Zufahrtsstraßen
Die Bieter sollen ihre Konzepte auf maximal 5 DIN A4 Seiten darstellen. Das Konzept wird bewertet im Hinblick auf: - Qualität der verwendeten Komponenten bei Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sowie der Mess-, Steuer- und Regeltechnik hinsichtlich Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit, Energieeffizienz, Energieverbrauch in Bezug auf die BQA - Energiekonzept und Raumklimakonzept in Bezug auf die BQA zur Aufenthaltsqualität und Behaglichkeit sowohl in den Winter- als auch in den Sommermonaten - Darstellung der Energieeffizienz des Gebäudes, insbesondere unter Darstellung der Nutzung erneuerbarer Energien zur maximal möglichen Reduktion an externen Energieträgern - Qualität des passiven sommerlichen Wärmeschutzes inklusive Sonnenschutzes, des Energiekonzept und der Nutzung erneuerbarer Energien (nachhaltige Energieerzeugung) - Produktneutralität im Bezug auf die Planung und Beschaffung der Medientechnik
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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