AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2025-1004638_Flughafen München_Frühjahrsreinigung Parkhäuser
Stammdaten
- Auftraggeber
- Flughafen München GmbH, München
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Reinigungsleistungen im Rahmen der Frühjahrsreinigung von Parkhäusern (Gebäudereinigung, Fassadenreinigung und Abfallentsorgung) am Flughafen München. Die Reinigungsarbeiten sollen während des laufenden Betriebs der Parkhäuser durchgeführt werden, teilweise nachts, sowie teilweise an Wochenenden. Der Leistungsumfang umfasst die Reinigung der Abstellflächen, der übrigen Boden bzw. Verkehrsflächen, sowie der Wandflächen bis zu einer Höhe von 50 cm. Die Arbeiten sind grundsätzlich wetterabhängig zwischen Ende Februar und Ende Juni auszuführen. Durch betriebliche Bedingungen kann sich der Ausführungszeitraum bis zum 31. Juli verlängern. Die in den vorliegenden Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungen werden teilweise im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens München (Sicherheitsbereich) ausgeführt. Dies gilt jedoch nur für die Leistungserbringung im Parkhaus P22. Überwiegend werden die Leistungen im öffentlichen Bereich des Flughafen Münchens ausgeführt. Allerdings benötigen alle eingesetzten Mitarbeiter mindestens grüne Flughafenausweise. Zu reinigende Bodenfläche (Bodenfläche = Grundfläche des Objektes über alle Stockwerke in qm ohne Wände/Fassaden): ca. 838.000 m2 Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.