AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ef665e4e-f653-4e5e-8947-ca8d21c7464c/

Planungs- und Ingenieurleistungen Baldeneysee- Polder Baldeney, Erneuerung der Dichtung

Notice-ID: ef665e4e-f653-4e5e-8947-ca8d21c7464c · Procedure-ID: 21533133-eda5-49c3-9bc4-99a78b45d180

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Stammdaten

Auftraggeber
Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, Einkauf, Essen
Veröffentlicht
18.07.2025
Frist (Submission)
20.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Mit dem Bau des Baldeneysees in Essen in den 1930er Jahren entstanden mehrere Poldergebiete, die durch Spundwände verstärkte Deiche vom neuen Baldeneysee getrennt wurden und die über separate Pumpwerke entwässert werden. Im Laufe der Jahre sind diese Deiche bzw. die eingebauten Spundwände aus unterschiedlichen Gründen immer wasserdurchlässiger geworden; dies erhöht die Pumpkosten, verringert vor allem aber die Sicherheit des Systems. Daher ist eine Sanierung dringend geboten. Die Sanierung soll dauerhaft sein (> 80 Jahre); deshalb wird z.B. für eine Spundwand eine Mindestwandstärke von 10 mm vorgegeben. In dieser Ausschreibung geht es um die Sanierung des Polders Baldeney an der Freiherr-vom-Stein-Straße in Essen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
72 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).