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Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Beförderungsleistungen für die Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheim
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheim · Rosenheim · Bayern · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Phi… beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Beschreibung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab September 2024 für die Dauer von mindestens vier Schuljahren bzw. mindestens vier Leistungsperioden a jeweils 12 Monaten (mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Schuljahr bzw. eine weitere Leistungsperiode).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Verlängerung der Fristen erfolgt aufgrund der Tatsache, dass der Versand der Auftragsbekanntmachung an die EU systemtechnisch bedingt erst am 21.05.2024 erfolgte und nicht wie geplant am 16.05.2024.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gesucht werden Beförderungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab September 2024 für die Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen in Rosenheim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 16 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 457 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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