AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/efbe0679-6add-498b-a948-49226f26d150/

Technisches Gebäudemanagement Stuttgart

Notice-ID: efbe0679-6add-498b-a948-49226f26d150 · Procedure-ID: 011cd20d-bde4-421c-b830-16c986d5eea7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM, Braunschweig
Veröffentlicht
16.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50700000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
11.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben werden die TGM-Leistungen am DLR Forschungsstandort Stuttgart. Für die Beauftragung werden Unternehmen mit Erfahrung im technischen Gebäudemanagement von Industrie- oder Forschungsgebäuden mit hoher Anlagendichte gesucht. Die mit der Leistung verbundenen Tätigkeiten an Anlagen und Bauteilen umfassen im Wesentlichen den Betrieb, die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung. Ferner sind kleinere Umbauarbeiten an den im Leistungsumfang enthalten. Alle gesetzlichen Sachkundigen- und Sachverständigenprüfungen sind zu initiieren und zu begleiten. Die Anlagendokumentation ist umfassend herzustellen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
13.10.2025
Zuschlagsentscheidung
03.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).