AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 09:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/efd34e80-ce34-4ab0-a832-9e0bdbd4a159/

Einweich- und Tränkeanlage

Notice-ID: efd34e80-ce34-4ab0-a832-9e0bdbd4a159 · Procedure-ID: 6e9fa3ef-89a1-4d95-8d62-ab4b57eb6d67

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Staatsgüter, Freising
Veröffentlicht
10.06.2025
Frist (Submission)
10.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45213240 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
267.227 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Leistungsbeschreibung enthält die Arbeiten für Lieferung und den Einbau der Einweich- und Tränkenanlage mit Medikation. Der Stall besteht aus 12 Abteilen mit je 10 Buchten, mit einem Zentralgang. Links und rechts des Zentralgangs befinden sich in je zwei Gebäudeflügeln jeweils 3 Abteile. Im wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Tränkeleitung (Wasser) ~2700 m Gesamt - Dämmung der Wasserleitung - Tränkebecken Krankenbucht 48 Stück ( 4 Stück je Abteil) - Tränkekombination Buchten bestehend aus je 2 Nippel + 1 Tränkebecken 120 Stück - Medikation 4 Stück (1 Stück je 3 Abteile) - 4x Einweichanlage mit Steuerung 900 m Gesamt für 12 Abteile

Vertragslaufzeit

Beginn
25.07.2025
Ende
20.08.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesbaudirektion Bayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).