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Leistungen der Objektplanung für den Neubau eines Ergänzungsbaus Sportanlage Cornelius-Fredericks-Straße 31, 13351 Berlin
Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin · Berlin · Berlin · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Sportanlage in der Cornelius-Fredericks-Straße 31 ist eine der wesentlichen Schul- und Vereinssportanlagen im Wedding. Wegen der ständig wachsenden Nutzung und Bedarfe sowie der sich stets verändernde Mannschaftsstrukturen in Verbindung mit der deutlichen Ausweitung der notwendigen Trainings- und Wettkampfkapazitäten wird eine Erweiterung der Funktionsbereiche zwingend erforderlich. Der Bezirk Mitte plant daher für den Standort einen Ergänzungsbau eines Funktionsgebäudes zur bestehenden Sportanlage. Die VPU und die BPU wurden bereits erstellt und durch den Bedarfsträger bestätigt. Inzwischen wird vom AG jedoch ein möglichst energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude angestrebt, daher soll ein neuer Entwurf erarbeitet werden. Nun sollen die Leistungsphasen 3 bis 9 ganz oder teilweise an ein geeignetes Architekturbüro vergeben werden.
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📅 Laufzeit endet am 01.07.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Herangehensweise unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen anhand von vergleichbaren Referenzprojekten mit ähnlicher Aufgabenstellung 35 %Qualität
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Angebot für die Gesamtleistung der Architektenleistungen einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen 25 %Kosten
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Darstellung Personalkonzept; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter; Darstellung zur geplanten Zusammenarbeit mit dem AG, anderen Planern und zur Durchführung des Bauvorhabens 15 %Qualität
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Darstellung der vorgesehenen und im Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten; Sicherstellung der Mittelverausgabung und Dokumentation 10 %Qualität
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Gesamteindruck der Präsentation 10 %Qualität
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Stundensätze 5 %Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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- 09.02.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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