AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 14:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/efea23fd-68ef-417d-ae27-a497a20bafc8/

Einführung eines ARD Distribution Media Asset Management Systems (D-MAM)

Notice-ID: efea23fd-68ef-417d-ae27-a497a20bafc8 · Procedure-ID: a4272377-f614-4d5c-b0b5-7155858f9510

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Stammdaten

Auftraggeber
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR, Leipzig
Veröffentlicht
19.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
4.497.985 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des ARD-Projekts "Digitale Erneuerung" wird ein zukunftsfähiges, leistungsstarkes und integriertes Softwaresystem zur Distribution von Audio- und Videoinhalten ausgeschrieben. Ziel ist die Einführung eines Distribution Media Asset Management Systems (D-MAM), das als zentrale technische Plattform für die plattformgerechte Aufbereitung, Verwaltung und Bereitstellung aller digitalen Medieninhalte der ARD dient. Dies umfasst Inhalte für die eigenen Ausspielkanäle der Landesrundfunkanstalten, die ARD-Mediathek und -Audiothek sowie für externe Plattformen (z. B. YouTube, Spotify).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2032
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).