AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 16:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/efea5ce9-ecf9-4996-9dfa-502fa1ddd915/

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Geotechnische Gutachterleistungen BA 20 und/oder BA 30 (VE1078)

Notice-ID: efea5ce9-ecf9-4996-9dfa-502fa1ddd915 · Procedure-ID: 1c58e512-155e-4fcf-b8eb-789df7fdd29d

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Netz AG (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
07.05.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71332000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen sind unterteilt in Leistungen zu Los 1 [Bereich unterirdisch West und Hauptbahnhof, BA 20 sowie Integrierte Gesamtlösung Hauptbahnhof (IGL), Vorhaltemaßnahme U9 (VHM U9)] und Los 2 (Bereich Marienhof, BA 30). Umfangreiche Informationen zum Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München als Kernstück des Bahnausbaus in der Region München sind über folgenden Link abrufbar: https://2.stammstrecke-muenchen.de/ Aktuell befinden sich die gegenständlichen zwei Bauabschnitte (BA 20 und BA 30) sowohl in der Planungs- als auch Realisierungsphase. Einzelne Planänderungen sind im Rahmen der Genehmigungsplanung noch in Bearbeitung.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.11.2021
Ende
31.12.2023

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
23.11.2021
Zuschlagsentscheidung
12.11.2021

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).