AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/297256) · Abgerufen am 20.08.2026 02:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eff9f5d2-38c2-4863-b584-9ff23ed35846/

SACH-Versicherungen für die Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Notice-ID: eff9f5d2-38c2-4863-b584-9ff23ed35846 · Procedure-ID: 17897298-e6a8-4c93-b05f-4d4bf94f9aa9

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Feldkirchen-Westerham, Feldkirchen-Westerham
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
01.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
66000000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe SACH-Versicherungen für Gebäude und Gebäudeinhalt der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, des Kommunalunternehmens Feldkirchen-Westerham sowie Schulverband für die Grundschule Feldkirchen-Westerham und Mittelschulverband Feldkirchen-Westerham für ca. 39 eigene Gebäude und deren Inhalt mit einer Gesamtversicherungssumme von ca. 200 Mio. Die Laufzeit gilt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 01.01.2030 mit automatischer Verlängerungsklausel.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).