AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe von Planungsleistungen - Neubau Feuerwehrgerätehaus
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bad Münstereifel, Bad Münstereifel
- Veröffentlicht
- 22.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.497.973 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Feuerwehregerätehaus Bad Münstereifel. Ziel der hier angefragten Planung ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bad Münstereifel. Die in diesem EU-Verfahren zu vergebende Planungsleistung umfasst - die Objektplanung für das Gebäude und die Innenräume (Los 1) - die Planung von Freianlagen (Los 2) - die Tragwerksplanung (Los 3) - die Technische Ausrüstung in Hinblick auf o Badwassertechnik, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen (Los 4), sowie o Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation (Los 5). Weitere erforderliche Planungsleistungen werden national vergeben. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Lose
5 Lose.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.