AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY64DJHT/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 21:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f01401ba-a9f7-4b37-a9b4-c01eae71ecbc/

Erweiterungsneubau Schulzentrum Cyriax der Stadt Overath - Totalunternehmerleistungen

Notice-ID: f01401ba-a9f7-4b37-a9b4-c01eae71ecbc · Procedure-ID: f62f8706-a12b-4b05-8615-c592615e2691

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Overath, Overath
Veröffentlicht
25.07.2025
Frist (Submission)
19.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45214220 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Overath, beabsichtigt einen Erweiterungsneubau im Schulzentrum Cyriax. Die Maßnahme soll durch einen geeigneten Totalübernehmer / Totalunternehmer bzw. Generalübernehmer / Generalunternehmer auf der Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung schlüsselfertig geplant und realisiert werden. Durch den Neu- und Erweiterungsbau sollen offene Raumbedarfe des Paul-Klee- Gymnasiums und der Leonardo-da-Vinci Sekundarschule durch die Errichtung neuer Fachklassen gedeckt werden. Außerdem soll ein öffentlicher Bereich um einen Wissenscampus und weitere Seminarräume erweitert werden

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
13.07.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).