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Kommunikationskampagne für das Berufsregister der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)
Vereinigung der Pflegenden in Bayern · München · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die 2017 auf der Grundlage des Pflegendenvereinigungsgesetzes als Interessenvertretung und Selbstverwaltungsorgan der beruflich Pflegenden in Bayern gegründet wurde. Anders als in den Pflegekammern anderer Bundesländer ist die Mitgliedschaft in der VdPB für beruflich Pflegende nicht verpflichtend und beitragsfrei. Als beruflich Pflegende und somit potenzielle Mitglieder der VdPB gelten Pflegefachpersonen und Pflegefachhelfer aus allen Bereichen der professionellen Pflege. Aufgrund der freiwilligen Mitgliedschaft ist in Bayern keine Vollerfassung über ein Mitgliederverzeichnis möglich. Aus diesem Grund hat der Bayerische Landtag im Juli 2024 gesetzliche Regelungen für ein Berufsregister für alle Pflegefachpersonen im Freistaat Bayern erlassen. Die VdPB ist beauftragt, diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Für den Start des Berufsregisters wurde der 01. Juni 2025 bestimmt. Pflegefachpersonen, die ihren Beruf in Bayern ausüben sind ab dann verpflichtet, Angaben zu ihrer Person, ihrem Arbeitsverhältnis und ihren erworbenen Bildungsabschlüssen im Berufsregister zu melden. Derzeit geht man von etwa 170.000 Pflegefachpersonen (mind. 3-jährige Ausbildung bzw. akademische Ausbildung) in Bayern aus. Auftragsgegenstand Die Aufgabe besteht aus der Entwicklung einer Kampagne, die den Aufbau eines umfassenden Berufsregisters für Pflegefachpersonen in Bayern fördert und unterstützt. Da die Nichtbefolgung der Registrierungspflicht derzeit mit keinen konkreten Sanktionen verknüpft ist, bedarf es einer entsprechenden Ansprache der von der Pflicht betroffenen Personen, die diese zu einer raschen Registrierung motiviert.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien
5.1.9 Eignungskriterien Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 6) Eigenerklärungen über ausreichende Referenzen:
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Entwicklung einer nachhaltigen (dauerhaft umsetzbaren und leicht anzupassenden) Kommunikationsstrategie 30 %Qualität
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Erstellung eines Gesamtkonzepts zur crossmedialen Kampagne 30 %Qualität
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Darstellung der Berufserfahrung und Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Projektteams 30 %Qualität
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Preis Angebotsgesamtpreis in EUR, brutto gemäß Preisblatt 10 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 10 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 29.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 288 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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