AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 20:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f0510392-4cac-4e46-9b84-b7beaeee0564/

Los 5 Strassenbau

Notice-ID: f0510392-4cac-4e46-9b84-b7beaeee0564 · Procedure-ID: fa77e7a0-f311-4054-8945-731eeaf61035

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach
Veröffentlicht
16.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
3.406.558 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Leistungen für die Straßenbauarbeiten für den Ersatzneubau der Adenauerbrücke Ulm / Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10. Die Gesamtbaustrecke beträgt ca. 0,5 km. Der im Bauabschnitt vorhandene 2-bahnige Querschnitt mit Verflechtungsstreifen wird auf einen 2-bahnig, vierstreifigen Querschnitt ausgebaut. Die Bundesstraße ist hochbelastet. Die Ausführung erfolgt in 5 Bauphasen unter weitgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs. Die Arbeiten umfassen den Vollausbau in Teilbereichen, einschließlich Erdarbeiten für Dammschüttung, Bodenaustausch udgl., Asphaltarbeiten (Trag-, Binder- und Deckschichten) auf der Bundesstraße 10, in Rampenbereichen und untergeordeten Wegenetzen (Geh- und Radwege, Erschließungsstraßen), Pflasterarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Oberbodenarbeiten udgl..

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Xaver Lutzenberger GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
13.04.2026
Zuschlagsentscheidung
13.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).