AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBHMJQ/documents) · Abgerufen am 04.10.2026 19:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f05b1972-046c-4604-9d16-aa1485af146e/

Gestaltungskonzept - Stadt Ribnitz-Damgarten

Notice-ID: f05b1972-046c-4604-9d16-aa1485af146e · Procedure-ID: a4618dd5-0dfd-4d31-9942-bb1a8aa6eccd

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ribnitz-Damgarten, Ribnitz-Damgarten
Veröffentlicht
16.01.2024
Frist (Submission)
16.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71400000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
50.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes für die Innenstädte von Ribnitz und Damgarten. Näheres zu Art und Umfang der Leistung ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) zu entnehmen. Für die Erstellung des Gestaltungskonzeptes steht nach derzeitigem Stand ein Honorarvolumen von 50.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Zum vorgegebenen Leistungsbild ergänzende, aus Sicht des Auftragnehmers sinnvolle Leistungen, sind zu benennen und in die Leistungsbausteine einzukalkulieren.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).