AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über Komponenten für den Bereich Storage und SAN
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Information und Technik NRW, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 01.04.2026
- Frist (Submission)
- 05.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30200000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 31.110.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausschreibung Rahmenvertrag Storage- und SAN-Komponenten. Befriedigung von Anforderung an das Speichernetzwerk und die Storage-Kapazität von IT.NRW und etwaigen Bezugsberechtigten
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Storage- und SAN-Komponenten
- Geschätzter Wert
- 14.800.000 €
Los 2 — (Block-/SAN-) Storage-Komponenten
- Geschätzter Wert
- 12.540.000 €
Los 3 — IP-basierte Storage-Systeme zur Bereitstellung von File-Services
- Geschätzter Wert
- 1.250.000 €
Los 4 — IP-basierte Storage-Systeme zur Bereitstellung von Object-Storage
- Geschätzter Wert
- 2.520.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 34 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).