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Betriebsführung Wasserversorgung
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) bei der Stadt Lahr · Lahr/Schwarzwald · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 15.09.2026, 10:30 Uhr (noch 23 Tage)
Beschreibung
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr erwirbt, beplant, erschließt und veräußert die Grundstücke auf dem Verbandsgebiet, um attraktive Industrie- und Gewerbegebiete zu entwickeln und damit letztlich die wirtschaftliche Dynamik in der Raumschaft zu stärken. In diesem Zusammenhang wurde dem Zweckverband von der Stadt Lahr/Schwarzwald und der Gemeinde Friesenheim mittlerweile die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung für das Verbandsgebiet übertragen. Hierdurch soll insbesondere ein einheitlicher Wasserpreis für das gesamte Verbandsgebiet, das sich sowohl auf der Gemarkung der Stadt Lahr/Schwarzwald als auch auf der Gemarkung der Gemeinde Friesenheim befindet, erreicht werden. Die ab dem 1. Januar 2027 gültige Wasserversorgungssatzung wird auf der Verbandsversammlung im Dezember 2026 beschlossen. Bislang wurde das Netz im Verbandsgebiet der badenovaNETZE GmbH auf Grundlage einer Konzessionsvereinbarung mit der Stadt Lahr/Schwarzwald betrieben. Im Zuge der Umstrukturierung der Wasserversorgung erwirbt nun der Zweckverband das Netz von der badenovaNETZE GmbH und betreibt dieses als öffentliche Einrichtung. Zugleich soll die Betreuung des Netzes weiterhin durch einen externen Dienstleister erfolgen. Die badenovaNetze GmbH bleibt Vorlieferant der Wasserversorgung. Der Zweckverband ist Weiterverteiler im Netz des Zweckverbandes. Mit dem Vergabeverfahren soll ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen gefunden und beauftragt werden, der die Leistungen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung für die öffentliche Wasserversorgung als Dienstleister vollständig übernimmt und abwickelt. Geschuldet sind somit die sich aus dem Betriebsführungsvertrag ergebenden Leistungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die kaufmännische und technische Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgung.
- Der Zweckverband erwirbt das Wassernetz und betreibt es als öffentliche Einrichtung, die Betreuung erfolgt durch einen externen Dienstleister.
- Die badenovaNETZE GmbH bleibt Vorlieferant, der Zweckverband ist Weiterverteiler.
- Es wird ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen gesucht, das die Betriebsführungsleistungen vollständig übernimmt.
Gesucht wird ein Dienstleister für die kaufmännische und technische Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgung im Verbandsgebiet des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 60 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: - Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Kommunikationsdaten, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) - Eigenerklärung: Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Mitgliedschaft in gesetzlichen vorgeschriebenen Organisationen wie z.B. IHK., Berufsgenossenschaft Soweit der Abruf der Registerinformationen nicht kostenfrei erfolgen kann ist ein Registerauszug vorzulegen, der den aktuellen Eintragungsumfang wiedergibt. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber/Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben: • Eigenerklärung sich zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (ANLAGE 6) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 134 GWB oder Eintragungen im Gewerbezentralregister vor sind vom Bewerber/Bieter oder betroffenen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die notwendigen Angaben für die Prüfung des Ausschlusses oder einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Zur Prüfung der Voraussetzungen des Vorliegens eines Ausschlussgrundes gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Ausschluss wegen mangelhafter Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags verbunden mit vertraglichen Konsequenzen) hat der Bewerber/Bieter, die Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. das betroffene Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft sich ausdrücklich darüber zu erklären, ob innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist der Auftraggeber eines öffentlichen Auftrags • die Kündigung des Auftrags erklärt hat, • Schadenersatz verlangt hat und/oder • vergleichbare Rechte (z.B. Minderung der Vergütung, Vertragsstrafe, etc.) geltend gemacht hat. Soweit das der Fall ist hat der Bewerber/Bieter, die Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. das betroffene Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ergänzend anzugeben: • Name und Anschrift/Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, • Vom Auftraggeber angegebener Grund für die Kündigung oder sonstige Rechtsfolge (Schadenersatz oder vergleichbare Rechte) • Datum des behaupteten Pflichtverstoßes, der Kündigung oder der Geltendmachung der sonstigen Rechtsfolgen • welche Selbstreinigungsmaßnahmen wurden in Bezug auf die darzustellenden Umstände vorgenommen Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass diese Erklärung als Anhörung vor einem potentiellen Ausschluss dient. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu verifizieren. Unrichtige Angaben können gegebenenfalls auch als schwerwiegende Täuschung über das Vorliegen von Ausschlussgründen oder als Zurückhalten von Auskünften im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB oder als unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfindung des Auftraggebers oder als vorsätzliche oder fahrlässige Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen können im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 9 a) bzw. c) GWB gewertet werden und entsprechend zum Ausschluss führen. Soweit der Bewerber/Bieter oder das betroffene Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. (ANLAGE 9) Bei einem Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB sind durch den Bewerber/Bieter die Voraussetzungen des § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB (erfolgte vollständige Zahlung oder Verpflichtung zur Zahlung) nachzuweisen. Sonstige Erklärungen Die Bewerber/Bieter haben die Verpflichtungserklärung LTMG mit dem Angebot abzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: - Haftpflichtversicherung • Nachweis einer für die Dauer des Vertrages bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umweltschäden mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Personen- und Sachschäden einschließlich Umweltschäden mindestens i.H.v. je 10 Mio. EUR, - für Vermögensschäden mindestens i.H.v. 1 Mio. EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz unbedingt gewährt wird. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der Anlage 2 die benannten Versicherungserklärungen zusätzlich vorzulegen. Eine Versicherungsbestätigung ist nicht unbedingt, wenn sie Einschränkungen wie z.B. „vorbehaltlich der Beitragseinigung“ oder vergl. beinhaltet. Eine solche Versicherungsbestätigung ist – nicht – ausreichend und wird nicht nachgefordert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber-/Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Haftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder für die Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerber-/Bietergemeinschaft).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Jahre im Bereich der technischen und kaufmännischen Betriebsführung (DVWG W 1000 oder vergleichbar) Mindestens 100.000 EUR durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
• Eigenerklärung über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen Mindestens 3 Referenzen des Unternehmens über vergleichbare Leistungen (kaufmännische und technische Betriebsführung Wasserversorgung nach DVWG W 1000 oder vergleichbar) aus den letzten 6 Jahren Referenzliste Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Auftraggeber - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, - Größe des betreuten Wasserversorgungsunternehmens - Leistungsumfang, - Leistungszeitraum Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Fachkräftebezogene Referenzen Eigenerklärung über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen Mindestens 3 Referenzen der technischen Führungskraft (Netzmeister, Wassermeister nach DVWG W 1000 oder vergleichbar) über vergleichbare Leistungen (technische Betriebsführung Wasserversorgung) aus den letzten 6 Jahre. Referenzliste Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Auftraggeber - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, - Größe des betreuten Wasserversorgungsunternehmens - Leistungsumfang, - Leistungszeitraum Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten fachspezifischen Mitarbeiter (ohne Hilfskräfte) im Bereich technische/kaufmännische Betriebsführung mit Qualifikation: - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik / Anlagenmechaniker Rohrsystemtechnik - Verteilnetztechniker - Netzmeister - Wassermeister - Ingenieur - Kaufmännische Fachkraft Die Mitarbeiterzahl muss mindestens: - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Anlagenmechaniker Rohrsystemtechnik mind. 3 - Netzmeister oder Wassermeister mind. 1 - Kaufmännische Fachkraft mind. 1 betragen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber/Bieter gesondert vorzulegen. Die Angaben zur Mitarbeitendenzahl sind zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens 5 in Vollzeitäquivalenz betragen. Die Verfügbarkeit für die Auftragsdurchführung ist zu versichern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass einer Rüge grundsätzlich nur dann abgeholfen wurden, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich erklärt hat oder dies sich sonst eindeutig aus der Mitteilung des Auftraggebers zur Rüge ergibt. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber/Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 107 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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