AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av26da85-eu) · Abgerufen am 03.08.2026 15:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f06e8924-e2ee-4836-ad26-f203447088e7/

1H0030, Neubau 8-gruppige KITA Blandine-Merten-Haus, Bad Neuenahr-Ahrweiler, LOS 28 – Bodenbelag

Notice-ID: f06e8924-e2ee-4836-ad26-f203447088e7 · Procedure-ID: 6d18a253-dc32-4c9c-ab89-2b5a80d3e18c

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Stammdaten

Auftraggeber
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veröffentlicht
12.12.2025
Frist (Submission)
13.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau einer 8-gruppigen Kita als Ersatzgebäude der Kita Blandine-Merten-Haus, die beim Ahrhochwasser 2021 zerstört wurde. - 2-geschossiger Baukörper in Massivbauweise mit WDVS, z. T. Holzfassade - Baugrundstück ca. 4.465 m². - Nettoraumfläche von rund 1.925 m². - Kita-Plätzen Platz für 25 U3-Kinder und 150 Ü3-Kinder. - Hochwasserangepasste Bauweise im Überschwemmungsgebiet - Fernwärme und PV - Zentrale Lüftungsanlage Im Rahmen von Los 28 - Bodenbelag - ist folgende Beschaffung erforderlich: - Vinyl-Belag ca. 1700 m² - Sockelleiste 60/ 15 mm MDF-Kern, Weiß - Schmutzfangmatte, ca. 2/ 2 m

Vertragslaufzeit

Beginn
16.03.2026
Ende
12.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).