AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 04:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f07ab91d-abf1-4d73-afdb-75b900d0e1f1/

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung

Notice-ID: f07ab91d-abf1-4d73-afdb-75b900d0e1f1 · Procedure-ID: 691bfb0d-801b-4736-b39b-c04387677fc6

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lüneburg, Lüneburg
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
23.07.2026 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
590.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung von einem HLF 20 in Anlehnung an die DIN 14530-27:2019-11 sowie nach einer speziellen Leistungsbeschreibung

Angebotsfrist
23.07.2026 (noch 5 Tage)
Geschätzter Wert
400.000 €

Los 2 — Lieferung der Beladung für ein HLF 20 in Anlehnung an die DIN 14530-27:2019-11, sowie nach einer speziellen Leistungsbeschreibung

Angebotsfrist
09.07.2026 (abgelaufen)
Geschätzter Wert
150.000 €

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
100 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).