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Fernwasserleitung zwischen dem Pumpwerk Seelbach und dem Hochbehälter Hümmerich (Maßnahme 3a) sowie zwischen der Direktübergabe Michelbach und dem Pumpwerk Amteroth (Maßnahme 4 a) – Planungsleistungen
WKA Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen · Wissen · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Im Zuge der geplanten interkommunalen Kooperationen mit den Verbandsgemeinden Puderbach und Hachenburg ist zukünftig mit einem deutlichen Anstieg des Wasserbedarfs im Bereich des Pumpwerks Amteroth zu rechnen. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, leistungsfähigen und betriebssicheren Trinkwasserversorgung innerhalb der zukünftigen Verbundstruktur sind umfangreiche infrastrukturelle Anpassungen erforderlich. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist der Ausbau der bestehenden Fernwasserleitung zwischen dem Pumpwerk Seelbach und dem Hochbehälter Hümmerich (Maßnahme 3a). Die vorhandene Leitung in DN 200 (GGG) ist für die künftig erforderlichen Durchflussmengen hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert. Zudem weist die Bestandsleitung aufgrund ihres Alters einen erhöhten Erneuerungsbedarf auf, sodass unabhängig von der Kapazitätserweiterung mittelfristig eine Sanierung beziehungsweise ein Ersatz erforderlich wäre. Vorgesehen ist daher der Neubau einer rund 2,3 bis 2,5 km langen Leitung in DN 300 (GGG). Durch diese Maßnahme wird die hydraulische Leistungsfähigkeit deutlich verbessert und gleichzeitig die langfristige Betriebssicherheit der Versorgungsinfrastruktur erhöht. Darüber hinaus ist zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung der Ausbau der bestehenden Zulaufleitung zwischen der Direktübergabe Michelbach und dem Pumpwerk Amteroth (Maßnahme 4a) vorgesehen. Die vorhandene Leitung in DN 150 (GGG) ist hydraulisch unterdimensioniert und für die künftig erforderlichen Fördermengen nicht ausreichend ausgelegt. Zusätzlich befindet sich unmittelbar vor dem Pumpwerk Amteroth ein topographisch bedingter Hochpunkt, der die hydraulischen Verhältnisse negativ beeinflusst. Zur Optimierung des Gesamtsystems ist daher der Neubau einer Zulaufleitung in DN 300 (GGG) geplant. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems nachhaltig verbessert und der kritische Hochpunkt wirksam entschärft. Die vorgesehenen Maßna
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen
Vorliegend wurden die Eignungsanforderungen an Referenzen herabgesetzt. Die in den Vergabeunterlagen genannte Mindestanforderung an das Bauvolumen einer vergleichbaren Referenz wird angepasst. Künftig gilt als Mindestanforderung ein Bauvolumen von mindestens 400.000 € netto je Referenz. Die Frist für die Öffnung der Teilnahmeanträge wurde aufgrund der Änderungen auf den 23.07.2026, 14:00 Uhr verschoben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planungsleistungen für den Neubau von zwei Fernwasserleitungen (DN 300 GGG) im Zuge der interkommunalen Kooperation.
- Maßnahme 3a: Neubau einer ca. 2,3-2,5 km langen Leitung zwischen Pumpwerk Seelbach und Hochbehälter Hümmerich.
- Maßnahme 4a: Neubau einer Zulaufleitung zwischen Direktübergabe Michelbach und Pumpwerk Amteroth zur hydraulischen Optimierung.
- Ziel ist die Sicherstellung einer leistungsfähigen und betriebssicheren Trinkwasserversorgung.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) für Dienstleistungen (CPV 71356400).
Der Auftrag umfasst Planungsleistungen für den Neubau von zwei Fernwasserleitungen (DN 300 GGG) zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Präsentation 60 %Qualität
Präsentation Teil 1: Referenzvorstellung Wir bitten Sie um die Erstellung einer Präsentation, innerhalb dieser Sie eine Referenz Ihrer Wahl vorstellen. Die Referenzvorstellung erfolgt innerhalb eines Präsentationstermins (Termin voraussichtlich in der KW 33 oder 34). Die Referenz sollte die Anforderungen, die bereits innerhalb der Eignung gestellt wurden, erfüllen. [Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind geeignete Referenzprojekte einzureichen. Als vergleichbare Referenzen werden ausschließlich erfolgreich abgeschlossene Planungsaufträge für die Verlegung von Trinkwasserleitungen oder Trinkwasserfernleitungen anerkannt, die hinsichtlich Art, Umfang, technischer Anforderungen und organisatorischer Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist insbesondere gegeben, wenn die Referenz folgende Mindestanforderungen erfüllt: • Einordnung in die Honorarzone III oder höher gemäß HOAI, • Planung von Trinkwasserleitungen oder Trinkwasserfernleitungen aus duktilem Gusseisen (Guss) oder anderen technisch gleichwertigen Rohrmaterialien, • Nennweite der Leitungen mindestens DN 150, • Leitungslänge mindestens 1.000 m, • vollständige Bearbeitung der Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 gemäß HOAI, • anrechenbare Baukosten in Höhe von mindestens 400.000 € netto. Als erfolgreich abgeschlossen gelten Planungsaufträge, bei denen die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 vollständig erbracht und die zugehörige Bauausführung abgeschlossen wurden. Zulässig sind ausschließlich Referenzprojekte, deren Fertigstellung der genannten Leistungsphasen nicht länger als 10 Jahre vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zurückliegt. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Referenzen den aktuellen technischen Regelwerken, Bauverfahren und Planungsstandards im Bereich der Trinkwasserinfrastruktur entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen im Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen technischen und organisatorischen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung sachgerecht zu bewerten.] Die Präsentation sollte, wie folgt, aufgebaut sein: - Kurzvorstellung des eigenen Büros (nicht Wertungsbestandteil) - Darstellung des Sachverhaltes; Ausgangssituation, - Darstellung der Lösungsmöglichkeiten inkl. Vor- und Nachteile, um die Ausgangssituation zu verbessen, - Erläuterung der letztendlichen Lösung und Darstellung der Entscheidungsgründe, - Umsetzung, - Kritische Würdigung der eigenen Referenz, - Beantwortung der Rückfragen. Teil 2: Einarbeitung und Hinterfragung der bisherigen Planung Bitte setzen Sie sich mit den Ergebnissen der bisherigen Vorplanung auseinander und hinterfragen diese kritisch. Punktevergabe Teil 1: Referenzvorstellung (50 %) 4 bis 5 Punkte: Die Vorstellung des Referenzprojektes ist leicht verständlich. Die Schwierigkeiten und Schlüsselpunkte wurden herausgearbeitet und die wesentlichen Schritte wurden vorgestellt. Ebenfalls wurden die einzelnen Vor- und Nachteile der möglichen Lösungsansätze erläutert und die finale Lösung sowie die Umsetzung verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Die Präsentation ist in sich schlüssig. Rückfragen werden überdurchschnittlich beantwortet. 2 bis 3 Punkte: Präsentation befriedigend, Rückfragen werden zufriedenstellend beantwortet. Die Referenzvorstellung ist verständlich aber nicht wirklich ausführlich. Es werden nur vereinzelt Vor- und Nachteile der Lösungsansätze dargestellt. Die finale Lösung sowie die Umsetzung werden zufriedenstellend erläutert und sind nachvollziehbar. bis 1 Punkt: Präsentation lückenhaft und nicht schlüssig, Referenzvorstellung unverständlich, keine Vorstellung der Lösungsansätze und deren Vor- und Nachteile. Lösung und Umsetzung nicht nachvollziehbar. Kritische Würdigung der eigenen Referenz fehlt und die Rückfragen bleiben unbeantwortet bzw. offen. Punktevergabe Teil 2: Einarbeitung und Hinterfragung der bisherigen Planung (50 %) 4 bis 5 Punkte: Das Planungsbüro hat sich intensiv und fachlich fundiert mit der vorliegenden Entwurfsplanung auseinandergesetzt. Die vorgestellten Varianten werden nicht nur korrekt eingeordnet, sondern gezielt analysiert und bewertet – sowohl im Hinblick auf technische Machbarkeit, betriebliche Abläufe als auch Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus werden erste Überlegungen zur Optimierung oder Weiterentwicklung einzelner Ansätze erkennbar formuliert. Diese Vorschläge wirken durchdacht, realistisch und zeigen, dass das Büro den Planungsgegenstand – Fernwasserleitung – versteht und weiterdenkt. Der Bauherr gewinnt den Eindruck, dass echtes Interesse an der Aufgabe besteht, das Büro vorbereitet ist und bereit wäre, im weiteren Planungsverlauf Verantwortung zu übernehmen. 2 bis 3 Punkte: Das Büro hat sich mit der Entwurfsplanung grundsätzlich beschäftigt und gibt eine nachvollziehbare, wenn auch eher oberflächliche Bewertung der beiden Varianten ab. Einzelne Aspekte werden angesprochen, eine vertiefte Auseinandersetzung oder Bewertung findet aber nur teilweise statt. Vorschläge zur Optimierung sind grundsätzlich erkennbar, bleiben aber eher allgemein oder noch unausgereift. Der Bauherr erkennt, dass sich das Büro bemüht hat, aber die Tiefe oder der Bezug zum konkreten Projektkontext (Fernwasserleitung) fehlt in Teilen. bis 1 Punkt: Das Büro zeigt kaum erkennbares Interesse an den Inhalten der Entwurfsplanung. Die Varianten werden entweder nur summarisch erwähnt oder nicht bewertet. Eine fachliche Auseinandersetzung oder kritische Reflexion findet nicht statt. Vorschläge zur Optimierung fehlen vollständig oder wirken nicht plausibel. Der Bauherr gewinnt nicht den Eindruck, dass sich das Büro ernsthaft mit dem Projekt auseinandergesetzt hat. Es können auch Teilpunkte in den einzelnen Rubriken erfolgen, bspw. 3,5 Punkte. Es werden maximal zehn Punkte vergeben.
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Preis 30 %
Preis/Honorar (Honorarzone III) Die Gesamthonorarsumme (inkl. Stundenlöhne und besondere Leistungen) mitsamt Kalkulation ist verbindlich in die folgende Tabelle einzutragen. Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte und damit die maximale Punktzahl. Die Honorarangebote werden zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise (= H_i) vom niedrigsten Angebotspreis (= H_min) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient H_min:H_min=1 für das beste Preisverhältnis 10 Wertungspunkte. Formel Berechnung: Punkte=H_min/H_i x Punkte (10) Legende: Hmin = niedrigster Angebotspreis H_i = Honorarangebot Beispiel: 1. Honorarangebot = 5.000 € 2. Honorarangebot = 7.500 € H_min = 5.000 € 1. Honorarangebot = 5.000 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/5.000 x Punkte (10) = 10 Punkte 2. Honorarangebot 7.500 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/7.500 x Punkte (10) = 6,67 Punkte
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Intensität und Organisation der Bauüberwachung 10 %Qualität
Intensität und Organisation der Bauüberwachung Bei Angebotsabgabe ist ein Konzept (max. eine DIN A4 Seite, Schriftgröße 11, Schriftart Arial) vorzulegen. Sollten die Formvorgaben nicht eingehalten werden, werden in diesem Kriterium keine Punkte vergeben. 10 bis 7 Punkte: Die Bauüberwachung ist intensiv, systematisch und dauerhaft organisiert. Die Bauleitung ist durchgehend oder nahezu durchgehend auf der Baustelle präsent oder kann bei Bedarf kurzfristig vor Ort sein. Die vorgestellten Methoden zur Qualitätssicherung (z. B. dokumentierte Kontrollsysteme, digitale Überwachungsinstrumente, regelmäßige Abstimmungen mit den Ausführenden) sind praxisnah und wirkungsvoll. Die Erreichbarkeit ist sehr gut geregelt: Die Bauleitung ist zuverlässig telefonisch oder digital erreichbar, bei kurzfristigem Abstimmungsbedarf ist eine Reaktion innerhalb kurzer Zeit, idealerweise innerhalb einer Stunde vor Ort, möglich. Der Bauherr erkennt ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Verlässlichkeit. 6 bis 4 Punkte: Die Bauüberwachung sieht eine regelmäßige Anwesenheit der Bauleitung auf der Baustelle vor, die über eine rein stichprobenartige Kontrolle hinausgeht. Die vorgestellte Organisation erscheint grundsätzlich geeignet, die Qualität der Bauausführung sicherzustellen. Standardisierte Abläufe zur Kontrolle und Kommunikation sind vorhanden, bleiben aber in Teilen eher allgemein. Die Erreichbarkeit ist geregelt, z. B. per Telefon oder E-Mail, eine zeitnahe Rückmeldung ist möglich, eine kurzfristige Vor-Ort-Präsenz jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet. Insgesamt entsteht ein solider Eindruck, jedoch ohne besondere Tiefe oder Flexibilität. 3 bis 0 Punkte: Die Bauüberwachung ist nur unregelmäßig oder anlassbezogen geplant. Eine zuverlässige Kontrolle der Bauausführung ist dadurch nicht sichergestellt. Die vorgestellte Organisation wirkt lückenhaft oder unkonkret. Qualitätssichernde Maßnahmen werden kaum oder gar nicht dargestellt. Die Erreichbarkeit der Bauleitung ist nicht klar geregelt oder erscheint unzuverlässig. Eine kurzfristige Vor-Ort-Reaktion ist nicht vorgesehen oder ausgeschlossen. Der Bauherr gewinnt den Eindruck, dass die Bauüberwachung nicht ausreichend organisiert ist, um die Anforderungen an das Projekt zu erfüllen. Maximal können zehn Punkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
1. Beibringung eines geeigneten Nachweises, dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3,0 Mio. € und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,0 Mio. € beträgt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
☐ Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 GWB ☐ Eigenerklärung zu § 124 GWB und §§ 19, 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) ☐ Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ☐ Bewerbergemeinschaftserklärung ☐ Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bzw. über den Umsatz für entsprechende Leistungen des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren ☐ Eigenerklärung, der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und deren Ausbildung (inkl. Führungskräfte) ☐ Eigenerklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient ☐ Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden ☐ Erklärung über Stellvertretung ☐ Eigenerklärung - Bezug zu Russland ☐ Eigenerklärung - Scientology-Schutzerklärung Teilnahmeantragsmuster liegt den Vergabeunterlagen bei.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
3. Mindestens eine vergleichbare Referenz deren Fertigstellung nicht länger als 10 Jahre vor dem Ab-lauf der Teilnahmefrist zurückliegen. Vergleichbar ist die Referenzen, wenn es sich um einen erfolgreich abgeschlossenen Planungsauf-trag ebenfalls in der Honorarzone III handelt, dessen Schwerpunkt auf Neu-, Erneuerungs- oder Verbundleitungen der Trinkwasserversorgung mit vergleichbarer technischer und organisatori-scher Komplexität liegt, insbesondere Leitungen ab DN 150 mit einer Länge von mindestens 1.000 m und einschließlich der Leistungsphasen 3, 5 – 8. Ferner muss die Referenz über ein vergleichba-res Bauvolumen verfügen. Ein vergleichbares Bauvolumen liegt vor, wenn die Baukosten mind. 400.000 € netto betragen. Als erfolgreich abgeschlossen, werden Planungsaufträge angesehen, die einschließlich Leistungsphase 3, 5 – 8 fertiggestellt worden sind.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Variantenplanung Die abgegebenen Referenzen werden hinsichtlich ihres Variantenreichtums zusätzlich wie folgt bewertet: 5 Punkte für das Vorliegen einer Referenz mit einer Spülbohrung. 3 Punkte für das Vorliegen einer Referenz mit einer Doppelung. Eine Doppelung liegt vor, wenn parallel zu einer bestehenden in Betrieb befindlichen Leitung eine neue Leitung in einem Abstand von maximal 5 m und auf einer Länge von mindestens 20 m geplant oder verlegt wurde. 2 Punkte für das Vorliegen einer Referenz, in der mindestens zwei Planungsvarianten (z. B. Trassenvarianten) untersucht und bewertet wurden. Hierdurch soll nachgewiesen werden, dass sich der Bieter im Rahmen des Planungsauf-trags mit unterschiedlichen Lösungsansätzen auseinandergesetzt hat. Maximal können zehn Punkte erreicht werden.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vergleichbare Referenzen deren Fertigstellung nicht länger als 10 Jahre vor dem Ablauf der Teilnahmefrist (23.07.2026) zurücklie-gen. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn es sich um einen erfolgreich abge-schlossenen Planungsauftrag ebenfalls in der Honorarzone III handelt, des-sen Schwerpunkt auf Neu-, Erneuerungs- oder Verbundleitungen der Trinkwasserversorgung mit vergleichbarer technischer und organisatori-scher Komplexität liegt, insbesondere Leitungen ab DN 150 mit einer Län-ge von mindestens 1.000 m und einschließlich der Leistungsphasen 3, 5 – 8. Ferner muss die Referenz über ein vergleichbares Bauvolumen verfügen. Ein vergleichbares Bauvolumen liegt vor, wenn die Baukosten mind. 400.000 € netto betragen. Als erfolgreich abgeschlossen, werden Pla-nungsaufträge angesehen, die einschließlich Leistungsphase 3, 5 – 8 fertig-gestellt worden sind. 1 Punkt eine vergleichbare Referenz 2 bis 3 Punkte zwei bis drei vergleichbare Referenzen 4 bis 5 Punkte vier bis fünf vergleichbare Referenzen Die erreichten Punkte werden für die Wertung mit dem Faktor 2 multipli-ziert. Maximal können zehn Punkte erreicht werden.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Berechtigung über die Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder die Berechtigung nach den EU-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden;
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Erfahrung des Projektleitungsteams in Jahren Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Erfahrung des Projektteams“ wird die gesamte Erfahrung des Projektteams (Projektleiter, Stellvertreter) in Jahren bewertet. Bitte beachten Sie, dass maximal diese zwei zur Leistungserbringung vorge-sehenen Personen (Ziffer 8 des Teilnahmeantrages) bewertet werden. Ab einer gemeinsamen Berufserfahrung von 5 Jahren werden 2 Punkte vergeben. Die Bewertung einer gemeinsamen Berufserfahrung unterhalb von 5 Jahren erfolgt mit 0 Punkten. Ab einer Berufserfahrung von 5 Jahren erfolgt eine Bewertung innerhalb von 5 bzw. 10-Jahres-Schritten. Für jeden Schritt werden zusätzliche zwei Punkte vergeben. Bsp.: < 5 Jahre Berufserfahrung 0 Punkte ≥ 5 Jahre Berufserfahrung 2 Punkte ≥ 10 Jahre Berufserfahrung 4 Punkte ≥ 20 Jahre Berufserfahrung 6 Punkte ≥ 30 Jahre Berufserfahrung 8 Punkte ≥ 40 Jahre Berufserfahrung 10 Punkte Maximal können zehn Punkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 23.07.2026 Vorliegend wurden die Eignungsanforderungen an Referenzen herabgesetzt. Die in den Vergabeunterlagen genannte Mindestanforderung an das Bauvolumen einer vergleichbaren Referenz wird angepasst. Künftig gilt als Mindestanforderung ein Bauvolumen von mindestens 400.000 € netto je Referenz. Die Frist für die Öffnung der Teilnahmeanträge wurde aufgrund der Änderungen auf den 23.07.2026, 14:00 Uhr verschoben. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 14.07.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 533 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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