AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 07:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f0a2d566-acc5-445f-bd7f-4bcf135d0faf/

Gas-Rohrnetzüberprüfung von Netzanschlussleitungen und Verteilnetz in Bremen und der Wassernetzüberprüfung in Bremen und Bremerhaven

Notice-ID: f0a2d566-acc5-445f-bd7f-4bcf135d0faf · Procedure-ID: 922c7df2-3931-4b84-b796-25196f361ea1

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Stammdaten

Auftraggeber
EWE AG, Oldenburg
Veröffentlicht
29.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
65210000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die wesernetz Bremen GmbH beabsichtigt die Gasrohrnetzüberprüfung im Netzgebiet der wesernetz Bremen GmbH und die Wasser-Rohrnetzüberprüfung im Netzgebiet der wesernetz Bremen GmbH und ggf. im Netzgebiet der wesernetz Bremerhaven GmbH an einen externen Dienstleister zu vergeben. Anlage 1 Leistungsbeschreibung Gas & Wasser Anlage 2.a Verfahrensanweisung "Überwachung der Gas- und Wasserversorgungsnetze Anlage 2.b Verfahrensanweisung "Klassifizierung von Leckstellen bei Gasrohrnetzüberprüfungen Anlage 2 Preisblatt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bremen - Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).