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TSK26021 RV Arbeitnehmerüberlassung
Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe zählt mit circa 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe. Er bietet einen zuverlässigen und umwelttechnisch hochwertigen Entsorgungsservice für die Karlsruher Haushalte. Außerdem stellt das Team Sauberes Karlsruhe die Sauberkeit der Stadt Karlsruhe sicher, ist zuständig für das gesamte städtische Fuhrparkmanagement und erledigt durch die Fuhrparkpflege und -reparatur für alle städtischen Fahrzeuge und weitere wichtige Aufgaben für die Ämter der Stadtverwaltung Karlsruhe. Neben dem Winterdienst betreibt das Team Sauberes Karlsruhe zudem mehrere Wertstoffstationen und einige Grünsammelplätze im Stadtgebiet Karlsruhe. Darüber hinaus werden eine Umladestation, eine Deponie und zwei Kompostierungsanlagen bewirtschaftet. Ziel der Abfallentsorgung und -bearbeitung beim Team Sauberes Karlsruhe ist es, möglichst viele Abfälle zu recyceln und wieder dem Stoffkreislauf zuführen zu können. Zur Unterstützung der operativen Tätigkeiten besteht beim Team Sauberes Karlsruhe ein leistungsfähiger Verwaltungsapparat mit mehreren Abteilungen und Stabsstellen. Zur Unterstützung des Stammpersonals bei der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe werden zu unterschiedlichen Zeiten Arbeitskräfte benötigt. Der zeitliche Einsatz dieser Arbeitskräfte verteilt sich auf alle fünf Werktage sowie zum Teil regelmäßig auch auf Samstage. Dazu werden losbezogene Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgeschrieben. Angaben zum Umfang: Die Angaben der Stundenzahlen in den einzelnen Losen basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an abgerufenen Stunden während der Vertragslaufze
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Rahmenverträge für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
- Die Verträge sind losbezogen und es können bis zu drei Firmen pro Los beauftragt werden.
- Die angegebenen Stundenzahlen sind kalkulatorische Größen; der tatsächliche Bedarf kann variieren.
- Es besteht kein Anspruch auf eine garantierte Anzahl abgerufener Stunden.
- Die Vergabe erfolgt im Kaskadenprinzip.
Die Stadt Karlsruhe sucht Rahmenverträge für die Arbeitnehmerüberlassung zur Unterstützung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Qualitätsmanagement
1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat. 2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt: • mind. 250.000 € für Sachschäden je Schadensfall, • mind. 1 Million € für Personenschäden je Schadensfall, • mind. 25.000 € für Vermögensschäden je Schadensfall, Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. 3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Bestätigung der geforderten Leistungsfähigkeit - Bestätigung Equal Pay - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235) - Nachweis gemäß § 1 AÜG (gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung), erteilt von der Bundesagentur für Arbeit Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 3): Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 110 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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