AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.06.2026 06:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f0ce5c0d-0a39-41c1-a460-8563b60c55bb/

Durchführung von Freigestelltem Schülerverkehr Korridorklassen Otto-Dönges-Schule in Nidda (Los 1) und Philipp-Dieffenbach-Schule in Friedberg (Los 2)

Notice-ID: f0ce5c0d-0a39-41c1-a460-8563b60c55bb · Procedure-ID: c8ccfb07-ef05-47ca-833f-318607f0bd43

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Stammdaten

Auftraggeber
Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle, Friedberg
Veröffentlicht
28.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
344.701 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistungen umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zu und von den Korridorklassen "Otto-Dönges-Schule" in Nidda (Los 1) und "Philipp-Dieffenbach-Schule" in Friedberg (Los 2) für die Schuljahre 2026/2027 bis Schuljahr 2029/2030. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026
Ende
31.07.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
StarLine Bustouristik e. K. · Taxi Minicar Glauburg
Vertragsabschluss
18.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).