AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Umweltschutz, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Energie & Umwelt
- Zuschlagswert
- 13.610 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 01.11.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- RANA Büro für Ökologie Frank Meyer
- Vertragsabschluss
- 24.11.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- RANA Büro für Ökologie Frank Meyer (Halle (Saale))