AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1913287e5d2-6646faab45c99487) · Abgerufen am 01.08.2026 15:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f0defce5-2c77-48a7-8adc-55d9d3d75bfb/

Planerauswahl Objektplanung

Notice-ID: f0defce5-2c77-48a7-8adc-55d9d3d75bfb · Procedure-ID: ad538436-0b60-4bf9-ade0-6d0c48d54baa

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Stammdaten

Auftraggeber
Neuenstadt am Kocher, Neuenstadt am Kocher
Veröffentlicht
09.08.2024
Frist (Submission)
26.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Neuenstadt am Kocher plant die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes. Ausgeschrieben werden Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI. Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben: Stufe 1: Präqualifikationsverfahren Stufe 2: Verhandlungsverfahren Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.03.2025
Ende
03.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).