AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 17:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f0fa42a6-2188-4c5b-830c-d3ba3a1811bc/

Beschaffung von Niederflur-Omnibussen mit konventionellem Verbrennungsmotor und Betrieb mit HVO100

Notice-ID: f0fa42a6-2188-4c5b-830c-d3ba3a1811bc · Procedure-ID: d76d59d4-419d-4b72-ab61-163b4f40ac34

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Neuss GmbH, Neuss
Veröffentlicht
26.03.2026
Frist (Submission)
12.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34121400 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es ist beabsichtigt in diesem Verfahren bis zu 16 Omnibusse in Niederflurausführung mit konventionellem Verbrennungsmotor zu beschaffen. Die Beschaffung soll in zwei (2) Losen erfolgen und im Zeitraum bis 2029 durchgeführt werden. Das Los 1 enthält neben den vier Gelenkomnibussen zusätzliche Optionen von bis zu zehn (10) weiteren Gelenkomnibussen. Das Los 2 stellt eine Option auf zwei Standardomnibusse dar, die bei entsprechender Angebotslegung im Jahr 2028 gezogen werden sollen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
111 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).