AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 02:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f1040aa2-d61c-46e2-932c-d8fd1afa08aa/

VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude

Notice-ID: f1040aa2-d61c-46e2-932c-d8fd1afa08aa · Procedure-ID: 2dbc9d44-7ff7-4bc6-be07-aa97ab73e2f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Ortsgemeinde Kliding, Kliding
Veröffentlicht
05.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
136.865 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Erweiterung des Bürgerhauses in Kliding, Leistungsphasen (LPH) 1-9 (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers teilweise nur in Teilen), ergänzt durch die erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird auf den Vertragsentwurf inklusive dessen Anlagen verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise (s. Angaben zu den Optionen). Gegenstand dieses Verfahrens sind nur die vorgenannten Leistungen der Objektplanung Gebäude. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
03.06.2026
Angebotsspanne
136.865 – 136.865 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).