AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f115f3a3-4d4e-4fc1-b005-eeedb1d9c3f3/

ecl@zeno: HfK-BA1 - Schreinerarbeiten 1 / Innentüren

Notice-ID: f115f3a3-4d4e-4fc1-b005-eeedb1d9c3f3 · Procedure-ID: 169d0308-f76e-4857-90c4-6f0b7436ea0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Reichenhall, Bad Reichenhall
Veröffentlicht
12.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
193.773 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Schulareal Zeno wird durch den Neubau der Grundschule mit Ganztagesbetreuung und der Erweiterung und Teilsanierung der bestehenden Mittelschule, sowie eines neuen Hauses für Kinder in ein einheitliches Gesamtkonzept überführt. Das Gesamtprojekt läuft unter dem Namen“ ecl@Zeno“ und wird in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Neubau Grundschule mit Vereinsräumlichkeiten, Umbau und Erweiterung Mittelschule, Neubau Kindergarten mit Kinderkrippe: • Umbau bestehende Mittelschule • Erweiterung Mittelschule, inkl. Hausmeisterwohnung • Neubau Grundschule, inkl. Stadtkapelle • Neubau Haus für Kinder mit viergruppigem Kindergarten und zweigruppiger Kinderkrippe (HfK) Erster Baustein der Gesamtmaßnahme ist der Neubau Haus für Kinder mit viergruppigem Kindergarten und zweigruppiger Kinderkrippe. Gewerk: Schreinerarbeiten 1 / Innentüren

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).