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Planungsleistungen für den Hochwasserschutz in Ahaus
Stadt Ahaus · Ahaus · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungsleistungen für den Hochwasserschutz in Ahaus🏆 Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH · Erftstadt
- Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH · Erftstadt
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Planungsleistungen für den Hochwasserschutz entlang der Ahauser Aa und Aa-Umflut
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 30 Pkt.Preis
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Herangehensweise an die Aufgabenstellung 25 Pkt.Qualität
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Erfahrung, Qualifikation und Referenzen der für die Projektleitung vorgesehenen Person 15 Pkt.Qualität
Erfahrung, Qualifikation und Referenzen der für die Projektleitung vorgesehenen Person zur eigenständigen Leitung vergleichbarer Projekte der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen oder von ökologischen Verbesserungen oder Renaturierungen von Gewässern
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Erfahrung, Qualifikation und Referenzen der für die Objektplanung vorgesehenen verantwortlichen Person 10 Pkt.Qualität
Erfahrung, Qualifikation und Referenzen der für die Objektplanung vorgesehenen verantwortlichen Person zu vergleichbaren Projekten der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen oder von ökologischen Verbesserungen oder Renaturierungen von Gewässern
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Erfahrung, Qualifikation und Referenzen der für die Landschaftsplanerischen Leistungen vorgesehenen verantwortlichen Person 10 Pkt.Qualität
Erfahrung, Qualifikation und Referenzen der für die Landschaftsplanerischen Leistungen vorgesehenen verantwortlichen Person zu vergleichbaren Projekten der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen oder von ökologischen Verbesserungen oder Renaturierungen von Gewässern
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Klarheit der Organisation/der Schnittstellen und Sicherstellung ausreichender Kapazitäten 10 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH1 Veröffentlichung
- 10.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.741 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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