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Rahmenvertrag für Archäologie-Leistungen in den durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung betreuten Liegenschaften in Bonn, Archäologische Baubegleitung und Sachverhaltsermittlung
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →Beschreibung
siehe Beschreibung des Loses 0001
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Rahmenvertrag für archäologische Dienstleistungen (Baubegleitung und Sachverhaltsermittlung) auf Bundesimmobilien in Bonn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Weitere Hinweise: 1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. 2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden. 3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. 4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4). 5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b). 6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden. Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen. 7. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. 8. Der Auftraggebende wird für den/die Bietende/n, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bietende gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen. 9. Es sind Kenntnisse der Grabungsrichtlinien des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erforderlich 10. Anlage 7, Verpflichtungserklärung Reaktionszeit ist unterzeichnet einzureichen
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich baubegleitende Archäologie mindestens >= 200.000 € netto betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Die Referenzprojekte der Bewerber werden anhand der Wertungsmatrix Stufe 1 bewertet. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Referenzprojekte müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Referenzprojekte von Nachunternehmern sind nicht zugelassen. Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2020 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt worden sein. Davon: - mindestens ein Projekt muss nach Grabungsrichtlinie des LVR (NRW) (LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland) durchgeführt sein - mindestens ein Projekt mit Grabungskosten mit mindestens >= 25.000 € netto
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Beschreibung: Vorstellung des Projektteams - Projektleiter, Projektmitarbeiter, insbesondere Angaben zu: Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung, Beruflicher Werdegang, Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen sind in digitaler Form vorzulegen. Mindestanforderungen an das Projektteam: Projektleiter/in (Grabungsleiter/in) mit Studienabschluss der Fachrichtung Archäologie im Bereich Ur- und Frühgeschichte, provinzialrömischer/klassischer Archäologie oder Mittelalter-/Neuzeitarchäologie (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich archäologische Grabungsleitung, mit mindestens mehrmonatiger Erfahrung in der Grabungstechnik, mit Grundkenntnissen in Geologie und Bodenkunde sowie Erfahrungen auf rheinischen Ausgrabungen oder auf Ausgrabungen in Gebieten mit ähnlichen Bodenverhältnissen. Projektmitarbeiter/in (Grabungstechniker) mit Ausbildung zum Grabungstechniker oder mindestens 3 Jahre praktische Erfahrung im Bereich Grabungstechnik (Dokumentation, Vermessung, Fundbearbeitung, Grundkenntnisse in Geologie und Bodenkunde.) Das Projektteam sollte sich aus mindestens 2 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeitenden sind nicht möglich.
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Durchschnittliche Personalstärke
Die Anzahl der Mitarbeiter/-innen (einschl. Büroinhaber/n) für den Bereich Objektplanung Gebäude im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 3 Davon Anzahl Mitarbeiter/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Archäologie (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich archäologische Grabungsleitung im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 2 Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 02.04.2026 Ergänzende Informationen aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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