AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bundesstadt Bonn: Heiderhof - Planungsleistungen-Freianlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste, Bonn
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
- Frist (Submission)
- 24.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen für Freianlagen für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung der GGS Heiderhof in Bonn. Die Gemeinschaftsgrundschule Heiderhof besteht derzeit aus fünf Bestandsgebäuden sowie einem Interimscontainer. Um eine Drei-Zügigkeit von bis zu 300 Schülerinnen und Schülern am Standort sicherzustellen, soll die Grundschule Heiderhof durch einen Neubau erweitert werden, der eine Sporthalle inkl. Gymnastikraum und die Eingliederung der, bislang in Gebäudeteil C vorhandenen, Mensa beinhaltet. Die bestehende Sporthalle soll im Anschluss abgerissen werden. Die durch die Ausgliederung der Mensa freiwerdende Fläche, ermöglicht durch Umbaumaßnahmen die Unterbringung des zusätzlichen Raumbedarfs an Lern-, Arbeits- und Versorgungsräumen im Bestand. Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Durch das Vergabeverfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, das die folgenden Leistungen erbringt: Grundleistungen sowie ggf. Besondere Leistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 gemäß § 39 HOAI Objektplanung Freianlagen Es ist vorgesehen die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 56 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.