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Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein - Bauteil B
Kreisverwaltung Germersheim · Germersheim · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFlachdach, Bauteil B🏆 Dachdeckerei Bornschein GmbH · Bad Kreuznach
- Dachdeckerei Bornschein GmbH · Bad Kreuznach
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Flachdachsanierung am Bauteil B der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen.
- Die Kreisverwaltung Germersheim ist der Auftraggeber.
- Erforderliche Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind zu erbringen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Flachdach, Bauteil B
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Bieterfrage wurde beantwortet - Verlängerung zur Einhaltung einer angemessenen Bearbeitungszeit
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Der Preis ist vorliegend als alleiniges Zuschlagskriterium festgelegt. Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter den Angebotspreis im Angebotsschreiben (FB 213) zu vermerken sowie sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses (FB 254) mit Preisen zu versehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 83 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Dachdeckerei Bornschein GmbHZuschlagswert 80.025 €1 Veröffentlichung
- 18.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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