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Neubau „Human Exploration Control Center“ (HECC) am DLR-Standort Oberpfaffenhofen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8, Lph. 2-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Weßling · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau „Human Exploration Control Center“ (HECC) am DLR-Standort Oberpfaffenhofen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8, Lph. 2-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI🏆 Assmann Beraten + Planen GmbH · München
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Assmann Beraten + Planen GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant den Neubau des „Human Exploration Control Center“ (HECC) am DLR-Standort Oberpfaffenhofen. Beschreibung der Aufgaben des HECC-Gebäudes: Mit dem Jahr 2030 wird das Ende der Internationalen Raumstation ISS eingeleitet. Gleichzeitig fokussiert sich die astronautische Raumfahrt Richtung Mond und Mars. Die NASA hat dazu das Artemis-Programm etabliert, um Menschen zunächst auf den Mond und dann auf den Mars zu bringen. Die Kernelemente des Artemis Programms sind das Trägerraketensystem „Space Launch System“ (SLS), die „Orion“-Kapsel mit dem „European Service Module“ (ESM), die von SLS zum Mond gebracht werden, die Raumstation „Lunar Gateway“ (Abb. 1) sowie die Mondlandefähre „Lunar Lander“, von denen jeweils eine von SpaceX und von BlueOrigin entwickelt wird. Die „Artemis-Phase 2“ basiert explizit auf internationale Kooperation. Ein erster konkreter Schritt ist dabei der Bau und Betrieb des lunaren Gateways. ESA unterstützt dies unter anderem durch zwei Module am Gateway, das I-HAB und ERM. Der Betrieb hiervon soll laut NASA in jedem Fall von Europa aus durchgeführt werden. Das „Human Exploration Control Center“ (HECC) soll dabei evolutionär aus dem Columbus-Kontrollzentrum (Col-CC) entwickelt werden und in Zukunft die beiden ESA-Module am Lunar Gateway betreiben. Das Col-CC und damit auch zukünftige HECC wird in Partnerschaft mit ESA am DLR Raumfahrtkontrollzentrum (GSOC) betrieben. Damit erhält das GSOC neue Aufgaben, die deutlich über das voraussichtliche Ende der ISS im Jahr 2030 hinausgehen und den Betrieb von astronautischen Missionen am GSOC für die nächsten 20 bis 25 Jahre sicherstellen. Dieses neue Zeitalter der Raumfahrt mit neuen zum Teil kommerziellen Missionen, gestiegenenen Sicherheitsanforderungen und neuen Zielen in Deep Space stellt neue und zusätzliche Anforderungen an den Betrieb und an das Gebäude, die mit dem neuen HECC-Gebäude erfüllt werden können. Das Human Exploration Control Center
Vollständige Beschreibung (4.361 Zeichen)
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 40% 40 Pkt.Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%. 20 Pkt.Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
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Nachhaltigkeit - Gewichtung 20%. 20 Pkt.Qualität
Nachhaltigkeit - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
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Honorarangebot - Gewichtung 20%. 20 Pkt.Preis
Honorarangebot - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Bewertungsmethode kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
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....... 0 Pkt.Qualität
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftragnehmer Assmann Beraten + Planen GmbH1 Veröffentlichung
- 13.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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