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Gewährung von Rabatten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Valsartan und Sacubitril (ATC-Code: C09DX04)
AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGewährung von Rabatten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Valsartan und Sacubitril (ATC-Code: C09DX04)🏆 Novartis Pharma GmbH · Nürnberg
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Gewährung von Rabatten für Fertigarzneimittel mit Valsartan und Sacubitril.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2028.
- Es handelt sich um einen nicht-exklusiven Rabattvertrag nach SGB V.
- Ziel ist die wirtschaftliche Gestaltung der Arzneimittelversorgung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Es erfolgte der Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse und der Novartis Pharma GmbH. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028. Mit dem Vertrag beabsichtigen die Vertragsparteien, die Versorgung mit Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Valsartan und Sacubitril (ATC-Code: C09DX04) wirtschaftlich zu gestalten.
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse und der Novartis Pharma GmbH über die Gewährung von Rabatten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Valsartan und Sacubitril (ATC-Code: C09DX04).“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. Gegen § 134 verstoßen hat oder 2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. [..] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer Novartis Pharma GmbH1 Veröffentlichung
- 03.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 815 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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