AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dienstleistungen Systemtest und QA", ECA-2026-065 (Kopie)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 30.08.2026
- Frist (Submission)
- 28.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 3.400.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Bundesdruckerei verfügt im Bereich des Systemtests für hoheitliche und nichthoheitliche Dokumente über eigene Teams, die in Verantwortung für die Qualitätssicherung der regelmäßigen Einführungen von Erweiterungen und Änderungen am "Deutschen System" zuständig sind. Die Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen die Durchführung verschiedener Tests auf den einzelnen Subsystemen und dem Gesamtsystem. Diese Tests orientieren sich an einer hausinternen Teststrategie und sichern die Erfüllung aller neuen und der bestehenden funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Regressions-, Last- und Performancetests. Für die Durchführung der Tests werden unterschiedliche Applikationen für die Testautomatisierung eingesetzt. Zum stetigen Ausbau und der Pflege der Testautomatisierung und zur weiteren Erstellung von QA-Komponenten sucht die Bundesdruckerei einen Partner, der die Tätigkeiten der Bundesdruckerei in diesem Bereich begleitet und intern wie extern punktuell Unterstützung für die vorhandenen Teams leistet. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden
Vertragslaufzeit
- Periode
- 2 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.