AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
62-2026-350-EA Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher in 3 Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Regensburg, Regensburg
- Veröffentlicht
- 12.06.2026
- Frist (Submission)
- 15.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39830000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 361.320 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — 62-2026-350-EA Reinigungschemie
- Geschätzter Wert
- 94.280 €
Los 2 — 62-2026-350-EA Papierhandtücher und WC-Papier
- Geschätzter Wert
- 183.254 €
Los 3 — 62-2026-350-EA Reinigungszubehör
- Geschätzter Wert
- 83.786 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).