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Jahresabschlussprüfung 2027 ff.
EWE AG · Oldenburg · Niedersachsen
Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Jahresabschlussprüfung der EWE AG und des EWE-Konzerns für das Jahr 2027 und ggf. die nachfolgenden Jahre bis maximal 2031 (Optionen).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Leistung eines BIM-Managers für einen repräsentativen Büro- und Laborneubau in Cottbus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
E7 (KO) Nachweis / Vorlage der Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland. (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Eignungsanforderung
E6 (KO) Bescheinigung der Eintragung im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer. (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Eignungsanforderung
E4 (KO) Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Teilnahmefristablaufs, Kopie ausreichend). (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E11 (KO) Erklärung hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsabwicklung: - dass Standorte / Niederlassungen zwecks Prüfung / Review internationaler Tochtergesellschaften auch in Schweiz, Frankreich, Griechenland, Irland und Polen gegeben sind (internationales Netzwerk) und - Nachweis / Vorlage der Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfer in dem jeweiligen Land. (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E12 (KO) Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers im Sinne der Ziffer 7.2.1. des deutschen Corporate Governance-Kodex und nach Artikel 6 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EU Nr. 537/2014) inkl. der cooling-in-relevanten Sachverhalte. (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E1 (KO) Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E2 (KO) Verhaltenskodex für Lieferanten (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3 (KO) Erklärung, dass: - in Bezug auf unser Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. d. § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt und auch innerhalb der letzten fünf Jahre nicht vorlag; - in Bezug auf unser Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. d. § 124 GWB vorliegt und auch innerhalb der letzten drei Jahre nicht vorlag. (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E5 (KO) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate), soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht. (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E8 (KO) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 12 Monate). (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
E9 (KO) Aktuelle Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate) (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
E14 (Differenzierungskriterium) Stellen Sie Ihre 3 Top Referenzen zum Ausschreibungsgegenstand (vgl. Ziffer 3 Bieterinformation) der letzten 3 Jahre bei vergleichbarer Größe des Kunden aus dem Energiesektor mit eigener Netz- und Handelsgesellschaft mit den folgenden Mindestinhalten dar: Folgende Angaben sollte die Darstellung beinhalten: - Kunde (möglichst unter Angabe) inkl. Ansprechpartner/Branche - Themengebiete - übernommene / durchgeführte Aufgaben - Auftragsspezifika (inkl. Laufzeit und Inhalte, ggf. Zielstellungen) (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
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Eignungsanforderung
E13 (Differenzierungskriterium) Mitarbeit / Interessenvertretung der Energiewirtschaft in internationalen IFRS-Gremien (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
Sicherheit & Versorgung
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Eignungsanforderung
E10 (KO) Vertraulichkeitsvereinbarung (siehe Anlage 4 Übersicht Eignungskriterien)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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3 Veröffentlichungen
- 26.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 04.05.2026 Original-Veröffentlichung
- 04.05.2026 Ergänzende Informationen aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 219 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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