AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 15:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f1c06139-e3f2-4e1e-940d-6f06734a6804/

LV 03/2026 Brandmeldeanlage ASB Haus 11

Notice-ID: f1c06139-e3f2-4e1e-940d-6f06734a6804 · Procedure-ID: 6bf841de-e9cb-4241-bc0f-ec8c4a7f61b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R., München
Veröffentlicht
19.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45312100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an der Floriansmühlstrasse unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" die Sanie-rungsmaßnahmen im Haus11. Das Leistungsverzeichnis "Brandmeldeanlage" umfasst folgende Leistungen: - Lieferung und Montage einer neuen Brandmelde-Unterzentrale - LWL- Anbindung der Unterzentrale an das BMA-Netzwerk - Montage eines F30- Brandschutzschrank für die neue Unterzentrale - Installation DK- und RM- Melder als Teilschutz - Erstellung aller Feuerwehr-Einrichtungen - Vollständige Dokumentation - Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung

Vertragslaufzeit

Periode
270 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).