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Belieferung von Kraftstoff HVO100 nach DIN EN 15940
Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart · Baden-Württemberg
Angebote bis 21.10.2026, 11:00 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Lieferung von Kraftstoff HVO100 an drei Betriebshöfen der Stuttgarter Straßenbahnen AG für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2027. Der Bedarf liegt über die komplette Laufzeit bei ca. 5.231.100 Liter.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Kraftstoff HVO100 nach DIN EN 15940.
- Belieferung verschiedener Betriebshöfe der Stuttgarter Straßenbahnen AG in Stuttgart.
- Offenes Vergabeverfahren für die Lieferung von Kraftstoffen.
- CPV-Code 09100000 deutet auf die Lieferung von Kraftstoffen hin.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG sucht einen Lieferanten für den Kraftstoff HVO100 gemäß DIN EN 15940.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
100% Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Fremdsprachige Nachweise müssen jedoch mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bitte reichen Sie uns einen aktuellen Handelsregisterauszug ein. Den Nachweis erhalten Sie zum Beispiel kosten-frei unter dem Link: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml Wenn auf Grund der Unternehmensform kein Eintrag im Handelsregister vorhanden ist, kann ein vergleichbares Dokument zum Nachweis einer juristischen Person eingereicht werden. Dies ist zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen: -Für Personen- und Sachschäden 10.000.000,00 EUR -Vermögens- und sonstigen Schäden: 1.000.000 EUR Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist. Der Nachweis kann auch durch eine schriftliche Erklärung des Versicherers erbracht werden, dass im Zuschlagsfall Versicherungsschutz in dieser Höhe gewährt wird. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Bitte reichen Sie uns zum Nachweis Ihrer Bonität eine Auskunft von z.B. Creditreform, Schufa, Bürgel etc. ein. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein Nachweis vom Bankinstitut ist nicht ausreichend. 2) Bitte reichen Sie uns zwei Bescheinigungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben der gesetzlichen Sozialversi-cherung nicht älter als sechs Monate ein. Ein Nachweis zur Zahlung der Sozialabgaben ist zum Beispiel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse, sowie die Bestätigung vom Finanzamt, das Sie Ihre Steuern gezahlt haben. Eine Bescheinigung des Steuerberaters ist nicht ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Fremdsprachige Nachweise müssen jedoch mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung inkl. Anlagen zur Verfügung. 2)Eigenerklärungen: Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden. Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen. Vorlage einer Eigenerklärung, dass der SSB Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister eingehalten wird. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung inkl. Anlagen zur Verfügung. 3) Sofern eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt. Die Bietergemeinschaft haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen: Sämtliche Mitglieder Bietergemeinschafts bzw. der Vertreter der Bietergemeinschafts haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der Bietergemeinschafts bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein am Verfahren zu beteiligen. Der AG stellt hierzu eine die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung und die Anlage 1.2 Bietergemeinschaftsserklärung zur Verfügung. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 4) Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Pkt. 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Angebot ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung sowie die Anlage 1.4 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen. Sofern der Bieter Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung sowie die Anlage 1.3 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber im Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft, mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen, die innerhalb der letzten fünf Jahre durchgeführt wurden oder noch durchgeführt werden. Die Referenzen müssen belegen, dass der Bieter Erfahrungen mit Leistungen vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs besitzt. Als Referenzen werden sowohl vollständig abgeschlossene Aufträge als auch laufende Verträge bzw. Rahmenvereinbarungen anerkannt, sofern zum Ablauf der Angebotsfrist bereits Lieferleistungen erbracht wurden (mind. 2 Jahre). Die Referenzaufträge müssen mindestens folgende Leistungen umfasst haben: - Lieferung von Kraftstoff HVO100 für Kunden innerhalb der EU sowie der Schweiz - Ein Auftragsvolumen von mind. 4.000.000 Liter pro Jahr Für jede Referenz sind anzugeben: - Bezeichnung des Referenzobjektes / Leistungsgegenstand - Beschreibung der erbrachten Leistung - Liefermenge (mind. 4.000.000 Liter) - Angaben zum Verladeort - Status des Projektes (Abgeschlossen oder laufend) - Laufzeit des Referenzprojektes - Ansprechpartner beim Referenzgeber Für die Nennung der zusätzlichen Informationen stellt der Auftraggeber die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung inkl. Anlagen zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 27 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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