AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Quartiersarchitekt*in für die Innenstadt Hamm
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Hamm
- Veröffentlicht
- 27.02.2025
- Frist (Submission)
- 01.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71210000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 73.375 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Quartiersarchitekt soll mit regelmäßigen Beratungszeiten im Büro Innenstadt als Ansprechpartner für Bürger agieren, einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene und von weiteren öffentlichen Fördergebern sicherstellen und auch für Beratungstermine bei Eigentümern vor Ort zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine wöchentliche Arbeitszeit von ca. zehn Stunden, von denen circa fünf Stunden pro Woche in Präsenz vor Ort für Beratungen genutzt werden sollen. Die geforderten Leistungen umfassen dabei beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung und Entwicklung des privaten Gebäudebestandes und gliedern sich in die im Folgenden beschriebenen Leistungsbereiche: - Fassaden- und Hofflächenprogram - Dauerhafte Umnutzung leerstehender Ladenlokale - Wohnraumförderung und weitere Förderzugänge - Steuerbegünstigungen für Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet Innenstadt Hamm - Städtebauliche und gestalterische Entwurfsleistungen - Beratung in der Innenstadt und Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren und Evaluation
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2025
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.