AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SYS_623/26 - Werksinstandhaltung von Systemen Faltstraßengerät W86
Stammdaten
- Auftraggeber
- HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bonn
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Frist (Submission)
- 19.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 50630000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Verteidigung & Sicherheit
- Geschätzter Wert
- 8.359.936 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzung im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 des Systems Faltstraßengerät in der Instandhaltungsstufe 4 mit folgenden Materialnummern (NSN): 123176448 Verlegeausstattung 123442071 Verlegeausstattung, MSA
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Mengenlos 1
- Geschätzter Wert
- 5.331.348 €
Los 2 — Mengenlos 2
- Geschätzter Wert
- 3.028.588 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).