AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Neubau Räume Grundschule für Ganztagesbetreuung Dornhan

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Dornhan, Dornhan
Veröffentlicht
10.04.2025
Frist (Submission)
15.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
250.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. — Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk ab LPh 5 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Tragwerksplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. — Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Fachplanung technische Ausrüstung HLS zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. — Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Fachplanung technische Ausrüstung Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
77 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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