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Wissenschaftliche Begleitung rehapro Projekt ("Schwungbrett")
Jobcenter Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWissenschaftliche Begleitung rehapro Projekt ("Schwungbrett")🏆 Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. · Mainz
- Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. · Mainz
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Im Zeitraum 01.05.2024 - 31.10.2027 führt das Jobcenter Köln das Projekt "Schwungbrett - Kräfte nutzen" (Schwungbrett) im Rahmen des vom BMAS geförderten Bundesprogrammes "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" durch. Es wird vom Jobcenter Köln zusammen mit weiteren Partnern als Weiterleitungsempfänger durchgeführt. Das Modellvorhaben soll wissenschaftlich begleitet werden. ***** Die wissenschaftliche Begleitung umfasst den gesamten Zeitraum des Modellvorhabens Schwungbrett vom 01.05.2024 bis 31.10.2027. Die Vergabe dieser Leistung darf jedoch erst nach Projektstart am 01.05.2024 beginnen. Die wissenschaftliche Begleitung ist durch den Auftragnehmer deshalb spätestens ab 2 Wochen nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Vertrag endet mit dem 31.10.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ggf. sind durch den Auftragnehmer auch Fragestellungen aus dem Zeitraum ab 01.05.2024 zu behandeln. Die Zuschlagserteilung ist für die 28. KW vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass hier verfahrensbedingt zu Verzögerungen kommen kann.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals 30 %Qualität
Details entnehmen Sie bitte Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise
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Angebotspreis 20 %Preis
Details entnehmen Sie bitte Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der unter 8.1 ORG-0003 genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Verstöße gegen § 134 GWB können binnen 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 51 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.Zuschlagswert 359.324 €1 Veröffentlichung
- 24.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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