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Auslagerung NEON
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
SNTL Publishing GmbH & Co. KG Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
§ 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Migration, den Betrieb und die Weiterentwicklung seines Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON im Wege der Direktvergabe an die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG vergeben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“) führt als nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft für die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und Deutschlandradio den Einzug des Rundfunkbeitrags durch. In diesem Kontext werden rund 46,1 Millionen Beitragskonten (von natürlichen wie auch juristischen Personen) verwaltet. Der Beitragsservice steht dabei im Dialog mit den (potentiellen) Beitragskontoinhabern, um deren Daten und Anliegen entgegenzunehmen und eine effiziente Bearbeitung sicherzustellen. Um die Kommunikation mit den (potentiellen) Beitragskontoinhabern einheitlich und fachlich fundiert zu gestalten, wurde das Informations- und Wissensmanagement-Portal NEON seit 2007 im Beitragsservice aufgebaut und genutzt. Dieses basiert auf dem freien Open Source Content Management System ZMS, welches die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG (nachfolgend „SNTL“) federführend erstellt hat. Das ZMS System wurde im Beitragsservice on-premise in Betrieb genommen und über Jahre durch SNTL betreut und entsprechend den Anforderungen des Beitragsservice ergänzt und weiterentwickelt. SNTL verfügt somit über detaillierte Kenntnisse des Systems hinsichtlich Anforderungen, Aufbau und Anpassungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden. Der Beitragsservice lagert den Betrieb und die Weiterentwicklung des Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON aus und hat SNTL hiermit beauftragt. Das ZMS-Portal NEON verfügt über einen hohen Anteil an individuell entwickelten Content-Objekten und Funktionen. Im Rahmen der
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Direktvergabe, daher keine Angebotswertung mehrerer konkurrierender Angebote erforderlich nach WichtigkeitPreis
100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Vertrag wurde nach Veröffentlichung einer sog. "ex-ante Transparenz-Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB abgeschlossen. Es wird daher auf § 135 GWB verwiesen: § 135 GWB: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer SNTL Publishing GmbH & Co. KGZuschlagswert 221.000 €1 Veröffentlichung
- 19.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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