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Unternehmerinnen und Gründerinnen Formate 2027 2028
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe · Berlin · Berlin · Landesbehörde
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Organisation und inhaltliche Konzeption des alle zwei Jahre stattfindenden Berliner Unternehmerinnentages (Tagesveranstaltung), des Wettbewerbes und der Preisverleihung der Berliner Unternehmerin des Jahres sowie die Veranstaltungsreihe Unternehmerinnen-Akademie 2027/2028 mit insgesamt sechs Terminen (siehe Leistungsbeschreibung).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand: Komplette Organisation und inhaltliche Konzeption des Berliner Unternehmerinnentages, eines jährlichen Wettbewerbs mit Preisverleihung und einer sechsteiligen Akademie-Reihe für 2027/2028.
- Geschätzter Auftragswert: 410.084 EUR, offenes Verfahren mit standardisierter Bekanntmachung.
- Zentrale Anforderungen: Nachgewiesene Expertise in Veranstaltungsmanagement, Konzeptentwicklung für Unternehmerinnen-Förderung und Durchführung von Wettbewerben sowie Schulungsformaten.
- Besonderheit: Mehrjähriges Engagement erforderlich (2027/2028), regelmäßige Veranstaltungen mit hohem Koordinationsaufwand.
- Angebotserstellung: Detaillierte Konzepte für alle drei Veranstaltungsformate, Referenzen zu vergleichbaren Projekten und Nachweise der fachlichen Qualifikation sind zentral.
Gesucht wird ein Dienstleister zur Organisation und inhaltlichen Konzeption des Berliner Unternehmerinnentages (Tagesveranstaltung), des Wettbewerbs und der Preisverleihung "Berliner Unternehmerin des Jahres" sowie einer sechsteiligen Veranstaltungsreihe "Unternehmerinnen-Akademie" für 2027/2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept (max. 15 Seiten) 70 %Qualität
1.1 Qualität des Angebots Herangehensweise an die Umsetzung, Schlüssigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit analog zur Leistungsbeschreibung, Beachtung der Zielsetzung (40 Pkt.) 1.2. Inhaltliche Qualität a) Öffentlichkeitsarbeit/Darstellungen der Maßnahmen zur Bewerbung der Veranstaltungen und Einbindung der relevanten Medien (zB Social Media, Presseartikel, Internetauftritt) (Herangehensweise an die Umsetzung, Schlüssigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit analog zur Leistungsbeschreibung) (10 Pkt.), b) Konkretes Konzept für eine halbtägige Workshop Unternehmerinnen-Akademie mit 50 Teilnehmerinnen (Herangehensweise an die Umsetzung, Schlüssigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit analog zur Leistungsbeschreibung, Beachtung der Zielsetzung) (15 Pkt.) c) Bewertet werden die Aktualisierung des bestehenden Wettbewerbsverfahrens, des bestehenden Bewerbungsbogens und Kriterienkatalogs, sowie des Bewertungsverfahrens in Form digitaler Prozesse. (5 Pkt.)
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Preis 30 %
Näheres s. Bewertungsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Mindestumsatz von 400.000 € p.a., nachzuweisen durch die Bilanz der letzten drei Geschäftsjahre oder eine Eigenerklärung. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Bilanz der letzten drei Geschäftsjahre oder eine Eigenerklärung vorlegen. Bietergemeinschaften können den Mindestumsatz gemeinsam erbringen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Bewerber-/Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. "Wirt-238“ Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist zu verwenden. Eignungsleihe: Ein Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie oder er nachweist, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber/Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 47 VgV. Die Vordrucke "Wirt-124 EU“ (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen-EU), "Wirt-235“ (Unteraufträge, Eignungsleihe) und „Wirt-236“ (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) müssen ggf. ausgefüllt werden. Unteraufträge: Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist diese im Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit Hinweis auf den Leistungsbestandteil, der als Unterauftrag vergeben werden soll, sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftragnehmers anzuzeigen. Die Benennung des Unterauftragnehmers hat spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung mindestens in Textform (bspw. E-Mail) zu erfolgen. In der Angebotsphase werden Bietende ggf. bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert, etwaige Unterauftragnehmer zu benennen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 36 VgV. Die Vordrucke "Wirt-124 EU“ (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen -EU), "Wirt-235“ (Unteraufträge, Eignungsleihe) und „Wirt-236“ (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) müssen ggf. ausgefüllt werden.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Projekterfahrung. Dafür sollen mindestens 2 höchstens 5 vergleichbare Referenzen zu Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen aus den letzten 3 Jahren vorgelegt werden. Die Referenzen müssen folgendes enthalten: • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Angabe Auftraggeber (mindestens ein öffentlicher Auftraggeber) • Teilnehmerzahl (mindestens eine Veranstaltung mit über 200 Teilnehmenden) • Auftragswert (mindestens eine mit einem Wert über 100.000 € netto). Bietergemeinschaften können die Referenzen gemeinsam erbringen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 410.084 €1 Veröffentlichung
- Frist 04.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 55 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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