AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 20:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f31203c2-2336-4eac-9e5c-629bb155ce79/

Erbringung moderner Hybridpostleistungen für den Landkreis Mühldorf a. Inn

Notice-ID: f31203c2-2336-4eac-9e5c-629bb155ce79 · Procedure-ID: 412de70d-99ca-4566-ae91-7d854eedc334

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Mühldorf a. Inn, Mühldorf a. Inn
Veröffentlicht
17.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64110000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
495.652 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die elektronische Übermittlung von Dokumenten verschiedener Art, der Ausdruck, die Kuvertierung, Frankierung, Abholung im Druckzentrum, Beförderung und Zustellung der Briefsendungen sowie die förmliche Zustellung (PZA) unabhängig von Größe und Gewicht. Die physische Zustellung erfolgt überwiegend im Landkreis Mühldorf a. Inn aber auch im gesamten Bundesgebiet und auch im Bedarfsfall ins Ausland entsprechend der Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung. Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 15.10.2024 bis 31.12.2026 geschlossen. Der Zeitraum vom 15.10.2024 bis 31.12.2024 beinhaltet die Implementierungsphase. Die Betriebsphase beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).