AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und die Montage von Büromöbeln die Stadtverwaltung Wuppertal, der ihr zugehörigen Gesellschaften, Eigenbetriebe und der Wuppertaler Schulen und Ausstattung der Bundesbahndirektion für die Stadt Wuppertal und das Jobcenter
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Wuppertal, Wuppertal
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
- Frist (Submission)
- 27.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Lieferung und Montage von Büromöbeln • für die Ausstattung der von der Stadt sowie in Teilen für gemeinsam mit dem Jobcenter genutzte Flächen in der Bundesbahndirektion im festen Lieferzeitraum zwischen dem 22.04.2025 bis 31.05.2025 • sowie zur Deckung des weiteren Bedarfs an Büromöbeln der Stadt Wuppertal, der ihr zugehörigen Gesellschaften, Eigenbetriebe und der Wuppertaler Schulen über die gesamte Vertragslaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 28.02.2026. Der Rahmenvertrag hat für die Teile A und B zusammen über die gesamte Vertragslaufzeit insgesamt ein Höchstabnahmevolumen von 2.200.000 € netto. Dabei handelt es sich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann auch nach unten abweichen. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung endet automatisch am 28.02.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Nachprüfungsstelle, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.