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Fahrzeugrückhaltesysteme B6 Laatzen-Gleidingen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover · Hannover · Niedersachsen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Rückbau und die Erneuerung von Fahrzeugrückhaltesystemen an der B6 Laatzen-Gleidingen.
- Die Arbeiten umfassen Demontage, hydraulisches Rammen von Stahlpfosten und Montage von zertifizierten Stahlschutzplankensystemen.
- Die Ausführung erfolgt unter rollendem Rad unter Berücksichtigung strenger Verkehrssicherheitsvorgaben.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.100.000 EUR.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Maßnahme auf der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen umfasst den Rückbau und die Erneuerung von Fahrzeugrückhaltesystemen nach dem aktuellen Stand der Technik (RAL-RG 620). Die Leistung beinhaltet die fachgerechte Demontage, das hydraulische Rammen von Stahlpfosten sowie die Montage von zertifizierten Stahlschutzplankensystemen inklusive der erforderlichen Übergangskonstruktionen und Endstücke. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der strengen Vorgaben zur Verkehrssicherheit und der Baustellenlogistik "unter rollendem Rad" auszuführen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlag 100% Preis 100 %Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Kontaktdaten: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Frist und Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Verfahren noch offen
1 Veröffentlichung
- 14.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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